
kaufvertragliche Vereinbarung zweier Vertragsparteien, einen qualitativ genau bestimmten Vertragsgegenstand in einer ganz bestimmten Menge (bzw. im vereinbarten Wert eines angehenden Finanzinstruments), zu einem künftigen Zeitpunkt (dem 'Termin'), zu einem ganz konkreten, bereits bei Gesch...
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